Wir zeigen Dir wie lange du als frischgebackener Vater nach der Geburt deines Kindes zuhause bleiben darfst und was es dabei zu beachten gibt: Sonderurlaub, Vaterschaftsurlaub, Elternzeit für Väter? Für vele Väter ist das verwirrend, es stellt sich doch einfach die Frage „Wie lange darf ich nach Geburt zuhause bleiben?“. Wenn Dir es ebenfalls so geht, steht unser Ratgeber Dir zur Seite. Das Beste: Vätern in Deutschland steht die gleiche Elternzeit wie Müttern zu, andere Regellungen wie der nicht gewährte Vaterschaftsurlaub machen ehern traurig.

Check: Auszeiten für Väter nach der Geburt
- Sonderurlaub: vom Arbeitgeber wird 1 Tag nach der Geburt gewährt (Paragraph 616 BGB)
- Vaterschaftsurlaub: 10 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub direkt nach der Geburt – wurde im Jahre 2019 nach den EU-Vereinbarkeitsrichtlinien beschlossen, ist in Deutschland derzeit aber nicht möglich.
- Elternzeit für Väter: beginnt frühestens ab dem eigentlichen Geburtsdatum des Kindes, Väter können bis zu 36 Monate Elternzeit nehmen
- die Auszeit für Väter verkürzt nicht die der Mutter und umgekehrt
- eine kürzere Elternzeit kann bis zum 8. Geburtstag des Kindes beantragt werden
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Elternzeit für Väter im Überblick
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Bis zu 36 Monate Elternzeit
Als Vater stehen Dir ganze 3 Jahre Elternzeit zu, die Du direkt ab dem Tag der Geburt Deines Kindes in Anspruch nehmen kannst. Dabei ist es nur wichtig, die entsprechenden Fristen für die Benachrichtigung des Arbeitgebers zu beachten:
- Elternzeit vor dem 3. Geburtstag: 7 Wochen
- Elternzeit ab dem 3. Geburtstag: 13 Wochen
Falls Du direkt zum Geburtstermin Deines Kindes Elternzeit nehmen willst, musst Du diese 7 Wochen vorher beantragen. Dabei wird der errechnete Geburtstermin angegeben, damit der Arbeitgeber einen wahrscheinlichen Termin für den Beginn Deiner Auszeit hat. Verzögert sich der Termin, musst Du noch arbeiten, bis Dein Kind zur Welt kommt. Kommt es früher, kannst Du die Elternzeit leider nicht verschieben. In diesem Fall müsstest Du Urlaub nehmen.
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Nach dem 3. Lebensjahr
Du kannst als Vater sogar bis zum letzten Tag vor dem 8. Geburtstag zuhause bei Deinem Kind bleiben, also Deine Elternzeit deutlich später als direkt nach der Geburt nutzen. Du musst nur zwei Punkte beachten, damit Du spätere Elternzeit überhaupt in Anspruch nehmen kannst:
- spätestens 13 Wochen vor dem letzten Tag des 8. Geburtstags beantragen
- Elternzeit verkürzt sich nach dem 3. Lebensjahr von 36 auf 24 Monate
Da Du Deine Elternzeit aufteilen kannst, lässt sie sich innerhalb der 8 Jahre effektiv nutzen.
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Überschneidende Auszeit
Ein weiterer Punkt, der für viele Väter interessant ist, ist die Elternzeit zusammen mit der Mutter des Kindes. Eltern in Deutschland können theoretisch die gesamten 3 Jahre zusammen mit ihrem Kind verbringen, ohne das die Elternzeit für einen der Partner gekürzt wird. Natürlich sollte vorher gründlich darüber nachgedacht werden, ob solch eine gleichzeitige Elternzeit finanziell überhaupt möglich ist.
Was Väter beim Beantragen der Elternzeit beachten müssen
Wenn Du viel Zeit mit Deinem Sprössling erleben willst, musst Du die gewünschte Elternzeit Deinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Keine Sorge, Elternzeit steht Dir als Vater komplett zu und Dein Arbeitgeber darf sich nicht quer stellen. Achte aber darauf, dass Dein Arbeitsverhältnis solange „auf Eis“ gelegt wird. Der Arbeitgeber muss Dir dadurch kein Gehalt zahlen. Je nach Wunsch kannst Du bis zu 30 Stunden per Woche arbeiten oder Elterngeld beantragen.
→ Als Vater beim Beantragen der Elternzeit beachten
→ Elterngeld für Selbständiger in der Elternzeit