Bei einer Trennung wohnen die Kinder überwiegend bei einem Elternteil. Jedes Kind hat jedoch ein Recht auf den regelmäßigen Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil. Das Besuchs- oder Umgangsrecht regelt das Gesetz. Es besteht auch, wenn der ehemalige Partner das alleinige Sorgerecht hat. Meist geht dieses auf die Mutter über, was die Angaben des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2021 bestätigen. Von insgesamt 2.635.000 Millionen Alleinerziehenden waren 2.163.000 Mütter und nur 472.000 Väter.

Welche Regelungen gibt es zum Umgangsrecht?
Eltern bestimmen frei, wie häufig sich das Kind bei den getrennt lebenden Elternteilen aufhält. Es gibt keine festen Grundsätze, die besagen, wie oft Väter oder Mütter, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, den Nachwuchs sehen dürfen. Bewährt haben sich verschiedene Betreuungsmodelle:
- Wechselmodell (abwechselnde Betreuung von beiden Eltern)
- Nestmodell (das Kind hat einen fixen Wohnort, das sogenannte „Nest“, die Eltern leben abwechselnd beim Nachwuchs)
- Residenzmodell (das Kind lebt bei einem Elternteil, der andere pflegt den regelmäßigen Umgang zum Beispiel alle zwei Wochen an den Wochenenden)
Umgangsrecht bezogen aufs Kindesalter
Jüngere Kinder sollten sich öfter mit dem getrennt lebenden Partner treffen, da diese länger brauchen, um einen engen Bezug zur Person aufzubauen. Eine gewisse Kontinuität verhindert, dass ein Elternteil benachteiligt wird. Das regelmäßige Treffen verstärkt die Bindung. Bei Schulkindern ist ein geregelter Rhythmus entscheidend. So entscheiden sich viele Trennungspaare dafür, dass der Partner, der nicht das alleinige Sorgerecht hat, den Nachwuchs an jedem zweiten Wochenende sieht. Zudem empfiehlt sich das gerechte Aufteilen der Ferienzeiten und Feiertage. Dabei sollten Eltern immer selbst entscheiden, welche Regelung für alle Beteiligten am besten ist. Entscheidend ist, wie häufig der getrennt lebende Elternteil es sehen möchte. Mit in die Entscheidung ein fließt, inwieweit Beruf, sonstige Aktivitäten und die Schule es zulassen, dass die Treffen häufiger stattfinden. Mit fortschreitendem Alter des Kindes sollten Erziehungsberechtigte auch dessen Wünsche, Bedürfnisse und Zeitplanung berücksichtigen.
Unser Fazit
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt lediglich das generelle Recht auf Umgang. Vorschriften und Empfehlungen dazu, wie oft der getrennt lebende Elternteil das Kind sehen darf, gibt es nicht. Das müssen Eltern im Einzelfall selbst aushandeln. Ich empfehle, gemeinsam als Eltern eine Entscheidung zu fällen, die für alle Parteien verträglich ist. Sofern das Kind alt genug dafür ist, sollte auch dieses ein Mitspracherecht besitzen. Denn: Es geht um das Wohl des Kindes, dessen Leben weitgehend normal weiterlaufen sollte.
Häufige Fragen bei Trennung der Eltern
Kann ein Gericht das Umgangsrecht verwehren?
Ja. Das ist immer dann der Fall, wenn das Kindeswohl gefährdet wird (zum Beispiel bei Alkohol- oder Drogensucht, Aufsichtsverletzung sowie gewalttätigem Verhalten).
Was gehört zum Umgangsrecht?
Beide Elternteile haben das Recht auf regelmäßige Besuche, gemeinsame Urlaube und darüber hinaus Kontakte via Telefon, Brief, SMS oder E-Mail.
Was ist das Umgangsrecht?
Das Umgangsrecht regelt das Grundrecht des Kindes auf regelmäßigen Kontakt mit den Eltern. Es gilt auch umgekehrt, sodass jeder Elternteil das Recht hat, seine Kinder zu sehen.
Quellen:
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- Statistisches Bundesamt (30.01.2023): Haushalt und Familien. Lange Reihe für Familien und Familienformen. Zeitvergleich Familien in Deutschland, URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Tabellen/2-4-lr-familien.html?nn=209096 (letzter Zugriff: 13.03.2023)