Umgangsrecht: Wie oft darf ein Vater sein Kind sehen?

Wie oft darf ein Vater sein Kind sehen?

Wir zeigen welches Umgangsrecht du als Vater auch ohne Sorgerecht hast und wie oft Du dein Kind sehen kannt. Sorgerechtstreitigkeiten sind in Beziehungen mit Kindern fast immer an der Tagesordnung, wenn es zur Trennung kommt. Da eine Trennung immer eine Vielzahl an Emotionen in beiden Konfliktparteien hervor ruft, gelingt es selten, diese Emotionen aus den Fragen rund um Sorge- und Umgangsrecht zum Wohl des Kindes rauszuhalten.

Wie oft darf ein Vater sein Kind sehen?
Umgangsrecht: Kinder brauchen ihren Vater – Copyright: ClaireLucia bigstockphoto

Häufig werden Kinder als eine Art „Druckmittel“ eingesetzt, worunter vor allem Väter leiden. Doch wie oft darf ein Vater sein Kind sehen, wenn er von der Mutter getrennt lebt?

Faktenblock: Wie oft darf ein Vater sein Kind sehen

  • Ganz gleich ob gemeinsames oder geteiltes Sorgerecht: Das Umgangsrecht bleibt vorerst unangetastet. Es besteht sogar eine Umgangspflicht für den Vater
  • Die gesetzliche Regelung zum Umgang findet sich in Paragraf 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB)
  • Umgangsrecht beinhaltet nicht nur den persönlichen Kontakt, sondern auch das Telefonieren, Emails Schreiben, Chatten, Video-Anrufe und Briefe schreiben
  • Die Dauer des Besuchs beim Vater hängt zum größten Teil von der Vater-Kind-Beziehung ab. Auch Faktoren wie Alter, Belastbarkeit und Distanz zwischen den elterlichen Wohnungen können eine Rolle spielen.
  • Die Mutter muss den Kontakt zwischen Kind und Vater nicht nur zulassen, sondern rein rechtlich auch fördern.

Was sagt das Umgangsrecht zu Besuchen von Vater Kind

Ganz gleich ob gemeinsames oder geteiltes Sorgerecht: Das Umgangsrecht für einen Vater mit seinem Kind/seinen Kindern bleibt bestehen. Es ist in Paragraf 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB) genannt.

Eine genaue Regelung, wie viel Umgang ein Elternteil mit seinen Kindern pflegen darf beziehungsweise sollte, ist jedoch nicht explizit genannt. Auch, ob das gemeinsame Kind beim anderen Elternteil grundsätzlich übernachten darf, ist nicht beschrieben.

Fest steht: Eine Beziehung, ein Beziehungsaufbau und regelmäßiger Kontakt zu beiden Eltern entspricht grundsätzlich dem Kindeswohl. Das Kindeswohl steht in Sorgerechts- und Umgangsrechtsfragen zweifelsfrei im Mittelpunkt, sollte ein Streitfall vor dem Familiengericht landen.

Selbst bei der Frage, bei welchen Elternteil das Kind nach einer Trennung zukünftig leben möchte, hat als oberstes Gebot das Kindeswohl, sodass Kinder grundsätzlich angehört und nach ihren Wünschen gefragt werden.

Der Umgang mit dem Vater kann nur dann verwehrt werden, wenn es schwerwiegende Gründe gibt, die das Kindeswohl gefährden. Eine Suchterkrankung des Vaters oder Neigung zu körperlicher Gewalt gegenüber dem eigenen Kind können solche Gründe sein.

Hat ein Kind das 12. Lebensjahr vollendet und erklärt überzeugend, keinen Kontakt zum Vater haben zu wollen, kann auch dies ein Grund sein, dem Vater den Kontakt zum Kind zu verwehren.

Umgangsrecht steht einem Vater und seinem Kind auch dann zu, wenn er das gemeinsame Sorgerecht an die Mutter abgetreten hat. Manchmal kann es sogar sinnvoll sein, auf das gemeinsame Sorgerecht zu verzichten und dafür ein großzügiges Umgangsrecht auszuhandeln.

Übernachtungen und regelmäßige Besuche

In welchem Umfang Besuche beim Vater nach einer Trennung anstehen, hängt vom Alter, der persönlichen Bindung zum Vater, die Belastbarkeit des betroffenen Kindes sowie von der Distanz zwischen den beiden Wohnungen von Mutter und Vater ab.

Auch hier steht das Kindeswohl im Vordergrund: Ist das gemeinsame Kind noch sehr klein, sollten Besuche beim Vater öfter und dafür kürzer erfolgen. Ein Neugeborenes zum Beispiel sollte vorerst nur in der Wohnung der Mutter für sehr kurze zeit besucht werden.
Familiengerichte entscheiden sich meist für eine feste Umgangsregelung. Hintergrund ist die Annahme, dass Kinder klare Regelungen, Strukturen und Rituale benötigen, um eine sichere Bindung aufzubauen.

Wünschen sich Eltern lieber eine flexible Regelung, macht es Sinn, sich außergerichtlich zu einigen.

Auch die Frage, ob ein Kind regelmäßig beim Vater übernachten darf, hängt maßgeblich von der bereits aufgebauten Beziehung ab. Haben Vater und Kleinkind bereits eine feste Bindung, ist es kein Problem, dass das Kind regelmäßig beim Vater übernachtet.

In Entscheidungen von Familiengerichten hat die Regelung eines Besuches beim Vater für jedes zweite Wochenende Einzug erhalten. Fällt ein Besuchswochenende aus, weil das Kind zum Beispiel erkrank, müssen Eltern eine Regelung finden, wann die Besuchstage nachgeholt werden können. Auch hier sollte das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen und Wünsche des Kindes Berücksichtigung finden.

Auch für Feiertage und Ferien sollten Eltern eine Regelung finden. Kommt es zu gerichtlichen Entscheidungen, sind diese bindend. Eine solche Entscheidung kann zum Beispiel vorsehen, dass das Kind Heiligabend bei der Mutter verbringt und am ersten Feiertag den Vater besucht. Auch wenn der Vater mit seinem Kind in den Urlaub fahren möchte, ist dies grundsätzlich kein Problem. Auch die Wahl des Ferienortes steht dem Vater offen.

Wenn es zum Umgangsboykott kommt

Manchmal kommt es vor, dass eine Mutter dem Vater ihres Kindes den Umgang erschwert oder gar verhindert. Grundsätzlich ist sie jedoch von Rechtswegen verpflichtet, den Umgang des Kindes mit dem leiblichen Vater nicht nur zuzulassen, sondern ihn auch zu fördern. Verweigert sie dem Vater den Umgang mit seinem Kind, kann dies rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Konsequenzen könnten unter anderem ein Ordnungsgeld, Schadensersatz oder gar eine Umgangspflegschaft sein, die das Familiengericht einrichtet. Ein Umgangspfleger ist berechtigt, die Herausgabe des Kindes zu fordern um es zu seinem Vater zu bringen und so den Umgang zu ermöglichen. In besonders schweren Fällen kann das Familiengericht der Mutter einen Teil des Sorgerechts entziehen. Der rechtliche Fachbegriff hierfür lautet „fehlende Bindungstoleranz“.

Was Eltern bedenken sollten

Streitigkeiten, die einer gerichtlichen Einigung bedürfen sind oft langwierig und für alle Beteiligten eine Belastung. Am meisten jedoch leidet das gemeinsame Kind. Nicht selten kommt es bei betroffenen Kindern zu Entwicklungsstörungen, Schulproblemen und emotionalem Rückzug.

Gerade kleine Kinder lieben ihre Eltern bedingungslos. Kommen sie in einen Konflikt oder erleben Loyalitätskonflikte, kann dies ihr späteres Leben massiv beeinflussen. Daher sollten Eltern auch in schwierigen Konfliktfällen zum Wohle des Kindes eine Einigung finden. Erziehungsberatungsstellen bietet in solchen Fällen Hilfe an.
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