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Welche Elterngeldstelle zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnort des Kindes. Zuständigkeiten und Kontaktdaten ändern sich, deshalb verlinken wir nicht mehr auf eine veraltete eigene Liste einzelner Städte und Bundesländer.
Zuständige Elterngeldstelle finden
Das Familienportal des Bundes bietet eine aktuelle Suche nach Beratungsstellen und Elterngeldstellen. Dort kannst Du anhand Deines Wohnorts die zuständige Stelle ermitteln.
→ Elterngeld und zuständige Stelle im Familienportal des Bundes
Elterngeld online beantragen
In allen Bundesländern gibt es inzwischen digitale Möglichkeiten für den Elterngeldantrag. Je nach Bundesland wird dafür ElterngeldDigital oder ein eigener Landesdienst genutzt.
→ ElterngeldDigital und Online-Anträge
Wann sollte der Antrag gestellt werden?
Elterngeld kann erst nach der Geburt beantragt werden. Das Familienportal empfiehlt, den Antrag möglichst innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes zu stellen, weil Elterngeld maximal für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die genaue Liste hängt vom Bundesland und der persönlichen Situation ab. Typischerweise werden Geburtsnachweis, Einkommensunterlagen und Angaben zu Mutterschaftsleistungen beziehungsweise anderen Leistungen benötigt. Maßgeblich sind immer die Hinweise der zuständigen Elterngeldstelle.
Quelle
Familienportal des Bundes: Elterngeld, Antrag und zuständige Stellen, geprüft Oktober 2026.
Aktualisierungsprotokoll
- Letzte Änderung am 01.10.2026.
